Die Partnerschaft für Demokratie des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte ist Teil des Bundesprogramms „Demokratie leben!“.
Durch die Partnerschaft werden unterschiedliche ehrenamtliche Projekte im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte gefördert. Die inhaltlichen Schwerpunkte einer Förderung sind dabei so vielfältig wie unser Land.
Auf den nachfolgenden Seiten erfahren Sie mehr über das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ sowie den Institutionen der Partnerschaft für Demokratie.
Die Koordinierungs- und Fachstelle der Partnerschaft für Demokratie ist die zentrale Anlaufstelle für (potentielle) Antragssteller, die Mitglieder des Begleitausschusses und dem federführenden Amt. Zu den Aufgaben der Koordinierungs- und Fachstelle zählen:
Kontaktdaten:
Caritasverband für das Erzbistum Hamburg e.V.
Fach- und Koordinierungsstelle
Ziegelbergstraße 16
17033 Neubrandenburg
Frau Mandy Seperant
Tel.: 0175 8750766
E-Mail: mandy.seperant@caritas-im-norden.de
Das Federführende Amt in der kommunalen Verwaltung ist Antragsteller und Zuwendungsempfänger der Förderung aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“. Es ist zentraler Ansprechpartner vor Ort für das Bundesministerium bzw. die Regiestelle im Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben und Anlaufstelle und Partner für die Koordinierungs- und Fachstelle.
Das Federführende Amt ist insbesondere pflichtgemäß zuständig für:
Kontaktdaten:
Jugendamt Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
An der Hochstraße 1
17036 Neubrandenburg
Frau Marion Schild
Tel.: 0395 57087 5325
E-Mail: marion.schild@lk-seenplatte.de
Frau Evelyn Streich
Tel.: 0395 57087 5287
E-Mail: evelyn.streich@lk-seenplatte.de
Frau Marie Räder
Tel.: 0395 57087 5418
E-Mail: marie.raeder@lk-seenplatte.de
Frau Evelyn Streich
Frau Marie Räder
Wesentliches Element für eine „Partnerschaft für Demokratie“ ist die Bildung eines lokalen bzw. regionalen Begleitausschusses, der neben Vertretern aus möglichst allen relevanten Ressorts der kommunalen Verwaltung und anderer staatlicher Institutionen mehrheitlich mit lokalen bzw. regionalen Handlungsträgern aus der Zivilgesellschaft besetzt wird. Dieser unterstützt und begleitet die Zusammenarbeit zwischen staatlichen und zivilgesellschaftlichen Akteuren in der „Partnerschaft für Demokratie“.
Zu den Aufgaben des Begleitausschusses gehören:
Der Begleitausschuss tagt in der Regel dreimal im Jahr und besteht aus stimmberechtigten und nicht stimmberechtigten, beratenden Mitgliedern. Die Aufgabe der beratenden Mitglieder ist die sachkundige Unterstützung des Begleitausschusses.